Der Pfarreigemeinderat wird von der Pfarreigemeinde gewählt. Er besteht aus dem Pfarreigemeindepräsidenten und weiteren 3-5 Mitgliedern. Der jeweilige Pfarrer/Pfarradministrator und Gemeindeleiter nehmen mit beratender Stimme und Antragsrecht Einsitz im Rat. In die Aufgabe des Rates gehört die Unterstützung von Gottesdienst und Seelsorge mit finanziellen Mitteln. |
Vakant. In der Kirchgemeinde Schwyz wird in nächster Zeit auf Kommissionen umgestellt. |